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Satzung
Auszug aus der Satzung der
Evangelischen Jugendhilfe e.V. vom 14.11.2000:
§1 Name und Sitz
Der im November 1883 gegründete Verein führt den Namen "Evangelische
Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. Hannover".
Er hat seinen Sitz in Hannover und ist seit dem 25.02.1907 in das
Vereinsregister bei dem Amtsgericht in Hannover eingetragen.
§2 Zweck
1. Der Verein verfolgt in praktischer Betätigung christlicher
Nächstenliebe den Zweck, jungen Menschen und Familien Jugendhilfe zu
gewähren, insbesondere die Entwicklung dieser jungen Menschen und
Familien auf jede Weise zu fördern und schädliche Einwirkungen von ihnen
fernzuhalten oder diese zu beheben.
2. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält der Verein in Hannover
mehrere Einrichtungen.
3. Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer Aufgaben
beschließen, soweit es sich um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der
steuerlichen Vorschriften handelt.
4. Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes der Ev. -luth.
Landeskirche Hannovers und damit dem Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland als Spitzenverband angeschlossen.
Mitglieder im Verein können alle natürlichen
und juristischen Personen sein, die gewillt sind, den Vereinszweck zu
fördern. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Jährlich findet in der Regel am 14. November, dem Gründungstag der
Einrichtung, eine Mitgliederversammlung statt. Der aktuelle Vorstand
setzt sich aus vier ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen und wird von
einem Beisitzer unterstützt.
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| Erste
Vorsitzende |
Hannah
Freifrau von Senden |
Rechtsanwältin und Notarin |
| Stellvertretender
Vorsitzender |
Ewald
Jäger |
Jurist |
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Schatzmeisterin |
Hildegunde
Westphal |
Sparkassendiplombetriebswirtin |
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Schriftführerin |
Sabine
Kawalla |
Pensionärin |
| Beisitzer |
Reinhold Drantmann |
Architekt |
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