Evangelische Jugendhilfe Hermann Bödeker

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Grundsätzliches Selbstverständnis (... Fortsetzung)

Als Orientierungshilfe für eine sinnvolle und verantwortliche Lebensführung werden den jungen Menschen christliche Werte und Normen nahe gebracht.
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Die individuelle Erziehung jedes einzelnen jungen Menschen erfährt in unserer Einrichtung besondere Beachtung. Durch differenziertes pädagogisches Handeln soll dabei seiner Persönlichkeitsentwicklung adäquat entsprochen werden.
Die Struktur der Einrichtung und kontinuierliche pädagogische Arbeit vermitteln den Kindern und Jugendlichen soziale Stabilität. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen gruppenpädagogischer Erziehung und gezielter Einzelförderung, Erfahrungen im Rollenverhalten zu machen und ihre Persönlichkeit und Identität zu entwickeln bzw. zu festigen.
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Die Zielsetzung des pädagogischen Handelns richtet sich nach dem individuellen Ziel für die Kinder und Jugendlichen:
- Reintegration in die Herkunftsfamilie
- Vermittlung in Pflegefamilien
- Aufwachsen in der Einrichtung mit der Erlangung von weitestgehender Eigenständigkeit bei Entlassung
Die Kinder werden nach dem Sozialgesetzbuch – VIII. Buch – (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §§ 27, 34, 42 aufgenommen. Sie können bis über ihre Volljährigkeit hinaus in der Einrichtung leben.
Kinder, die nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können und erzieherischer Hilfe bedürfen, werden unabhängig von ethnischen und religiösen Einstellungen und der Staatszugehörigkeit aufgenommen.
Es werden verhaltensauffällige, lernbehinderte, entwicklungsverzögerte Kinder/Jugendliche und Kinder/Jugendliche mit Gewalterfahrungen aufgenommen.
Grundlage unser pädagogischen Arbeit ist die systemische Sichtweise.
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Aufnahmekriterien:
Die Einrichtung nimmt Kinder und Jugendliche auf, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrem häuslichen Milieu bleiben können.
- die in einem geschützten, strukturierten Lebensraum mit qualifizierter pädagogischer Hilfe Entwicklungsmöglichkeiten
benötigen.
- die vorübergehend bei geplanter Rückkehr in die Herkunftsfamilie stationäre Unterbringung benötigen.
- die in Pflege/ Adoption vermittelt werden sollen.
- die eine Kurzzeitunterbringung benötigen (z.B. wegen Kur oder Krankheit der Angehörigen).
- die in Obhut genommen werden müssen.
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